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Lizenzklassen
Mit bestandener Prüfung erhalten Sie von der Bundesnetzagentur das Amateurfunkzeugnis und meist einige (wenige) Tage später ein unverwechselbares, international nur einmal vergebenes Rufzeichen. Mit diesem Rufzeichen können Sie auf allen im Amateurfunkzeugnis genehmigten Bänder funken.

Sie dürfen jetzt Geräte selbst bauen, neue oder gebrauchte Geräte umbauen und mit Antennen experimentieren. Sie können Morsen oder Sprechfunk betreiben, Bilder und Daten drahtlos übertragen, Relaisstationen oder Amateurfunksatelliten zur Erhöhung der Reichweite benutzen, an Funksportwettbewerben teilnehmen und Amateurfunkfernsehen ATV betreiben.

Amateurfunkzeugnisse werden in die Klassen A und E eingeteilt. Sie unterscheiden sich im Schwierigkeitsgrad der Prüfung und in der Genehmigung zur Benutzung der verschiedenen Bänder:

Klasse A: Technische Kenntnisse; betriebliche Kenntnisse (nationale und internationale betriebliche Regeln und Verfahren); Kenntnisse über nationale und internationale Vorschriften. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse A berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf allen dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen in allen zugelassenen Betriebsarten bis zur maximal zulässigen Sendeleistung.

Klasse E: Nur die wesentlichen Grundzüge der technischen und betrieblichen Kenntnisse und der Kenntnisse über nationale und internationale Vorschriften werden geprüft. Das Amateurfunkzeugnis der Klasse E berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunk auf den dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereichen im Ultrakurzwellenbereich sowie auf einigen Frequenzbereichen auf Kurzwelle mit eingeschränkter Sendeleistung.